Ab 1. Januar 2012 Online-Überweisungsdauer darf max. 1 Tag dauern
16:33 in Allgemein, eCommerce by supervisor
Überweisungen, die online oder an einem Bankautomaten ausgeführt werden, müssen innerhalb der gesamten EU eigentlich bereits seit dem 1.11.2009 am darauffolgenden Bankgeschäftstag dem Empfängerkonto gutgeschrieben werden.
Die gesetzlichen Regelungen für SEPA verkürzen schrittweise die Überweisungslaufzeiten. Ab dem Jahr 2012 können Kunden nach einer maximalen Abwicklungszeit von einem Bankgeschäftstag über den Überweisungsbetrag verfügen. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist mit einer maximalen Abwicklungsdauer von drei Bankgeschäftstagen.
Die gesetzliche Übergangsfrist bis zum 31.12.2011 wurde von vielen Kreditinstituten gerne genutzt, und haben so die Auszahlung verzögert um zusätzlichen Zinseinnahme verbuchen zukönnen.
Für Käufer im Versandhandel bedeutet dies nun eine schnellere Belieferung durch den Händler, wenn z.B. als Zahlungsart Vorkasse oder Sofortüberweisung vereinbart wurde.
weitere Informationen:
http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php